Finanzen & Business

Stromabnahmevertrag

Ein Langzeitvertrag, in dem ein Solar-Asset-Eigentümer den von einer PV-Anlage erzeugten Strom zu einem festen oder indexierten kWh-Preis an einen Abnehmer verkauft. Der Abnehmer nutzt Solarstrom, ohne die Hardware selbst zu kaufen.

Auch bekannt alsPPAPower Purchase AgreementSolar-PPAOff-Site-PPA

Ein Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) ist ein Finanzinstrument, das es einem Solar-Investor ermöglicht, den erzeugten Strom vertraglich an einen Abnehmer zu verkaufen. Der Abnehmer ist meist ein Industriekunde, ein Einzelhandel, ein Logistikbetrieb oder eine öffentliche Einrichtung. Der PPA-Preis kann fest, inflationsindexiert oder an den Strommarktpreis gekoppelt sein. Vertragslaufzeiten reichen typischerweise von 15 bis 25 Jahren.

Im deutschen Markt gewinnen PPA-Modelle besonders bei großen Aufdach-PV-Anlagen und Industrie-Eigenverbrauchskunden an Bedeutung. Der Investor errichtet die Anlage, betreibt sie und verkauft den Strom; der Abnehmer stellt Dach oder Grundstück bereit und nutzt den Tarifvorteil von Solarstrom ohne eigenen Kapitaleinsatz. Damit das Modell funktioniert, müssen Machbarkeitsberichte mehrjährige Tarifkurven, Modul-Degradation, Versicherungs- und O&M-Kosten exakt modellieren.

Warum es für Installateure und Entwickler wichtig ist

In PPA-Angeboten kann eine einzige Annahmeverschiebung über die Vertragsdauer hinweg erhebliche Effekte haben. solarVis bietet über die Module Design, Machbarkeit und Angebot mehrjährige Szenarienvergleiche, White-Label-Kundenpräsentationen und prüffähige Annahmeprotokolle. Der Entwickler öffnet dasselbe Modell beim Kundengespräch, ändert eine Annahme, zeigt den Effekt sofort, und der Vertrag ist unterschriftsreif.

Häufige Fragen

Wie unterscheidet sich ein PPA von einem Leasing?
Ein Leasingvertrag berechnet eine feste monatliche Gebühr für die Hardware, unabhängig von der Produktion. Ein PPA berechnet nur die kWh, die das System tatsächlich liefert; der Kunde zahlt für Energie, nicht für Ausrüstung.
Wem gehört das System unter einem PPA?
Der Solar-Entwickler oder ein Dritt-Finanzierer besitzt das System für die Vertragsdauer, üblicherweise 15 bis 25 Jahre. Der Abnehmer beherbergt das System auf Dach oder Grundstück und kauft den erzeugten Strom.
Kann der Abnehmer das System am Ende der Laufzeit kaufen?
Die meisten PPAs enthalten eine Kaufoption zum fairen Marktwert sowie Optionen zur Vertragsverlängerung oder zum kostenlosen Rückbau für den Gastgeber.

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Weiterführende Quellen

Zuletzt aktualisiert am 29. April 2026
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